Einführung in das Steuerrecht 2 ESA STW02

Einführung in das Steuerrecht 2 ESA STW02

Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben  Note: 1
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA STW02 Einführung in das Steuerrecht 2

 

1. Anton Otto (AO) betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz in der Bonner Straße eine Firma zur Herstellung von Druckmaschinen. Das Fabrikationsgebäude befindet sich in der Bonner Str. 1, Eigentümer ist AO. Der Einheitswert für das Grundstück beträgt nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 umgerechnet 400.000 €. Der für das Kj. 2008 ermittelte Gewinn beträgt 200.000 €.

Aus der Steuererklärung ergeben sich folgende Sachverhalte:

–             AO hat das direkt nebenan liegende Grundstück Bonner Straße 2, inklusive der darauf befindlichen Lagerhalle gepachtet für monatlich

11.000 €. Auf entsprechende Anfrage von AO gibt HB die Höhe des Einheitswertes mit 210.000 € an. Aufgrund von betrieblichen Investitionen musste AO zum 01.01.2008 ein Darlehen von 500.000 € zu einem Zinssatz von 8 % aufnehmen. Die Zinsen wurden zutreffend als Betriebsausgaben gebucht.

–                Ein Teil der Produktionsmaschinen wurde geleast, die monatlichen

Leasingraten belaufen sich auf 8.000 €.

Der Gewerbehebesatz der Stadt Koblenz beträgt 400 %.

a)              Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2008.

b)             Prüfen Sie ob und ggf. welche Auswirkungen es auf die Höhe der Gewerbesteuer hat, wenn die Firma in Form einer GmbH betrieben wird und Eigentümer des Grundstücks Bonner Straße 1 die GmbH ist.

2. A liefert am 16. Januar 2009 Holz im Wert von 3.000 € zuzüglich 570 € USt an den Hersteller B. Die Rechnung vom 01. Februar 2009 wird am 03. Februar von B bezahlt. Vorsteuer fällt bei A nicht an.

B fertigt eine Küche und liefert am 01. März 2009 die Küche für 8.000 € zuzüglich USt an den Großhändler C. Dieser bezahlt die Rechnung vom 01. April wegen finanzieller Probleme erst am 15. Mai.

C verkauft die Küche am 18. April 2009 an den Einzelhändler D für 11.000 € zuzüglich USt. Die Rechnung vom gleichen Tag wird am 20. April per Lastschrifteinzug gezahlt.

D veräußert mit Kaufvertrag vom 05. Mai 2009 die Einbauküche an den

Kunden K. Da es sich mittlerweile um ein Auslaufmodell handelt, beträgt der vereinbarte Kaufpreis lediglich 8.000 € brutto. Am 01.06.2009 wird die Küche in die Mietwohnung des K geliefert und am gleichen Tag eingebaut. Die Rechnung vom 31. Mai 2009 wird am 03. Juni 2009 von K bezahlt.

Bedingt durch einen Arbeitsplatzwechsel muss K im August in eine andere Stadt umziehen. K gelingt es am 16. September 2009, die Einbauküche dem Nachmieter seiner Wohnung für 5.000 € zu verkaufen.

Alle genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab. Geben Sie bitte an, für welchen Voranmeldungszeitraum die einzelnen Unternehmer welche USt bzw. VoSt anzumelden und abzuführen haben.

3. Z betreibt in Mainz eine Rechtsanwaltspraxis. Er gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für einen Mandanten in Paris führte er Anfang März 2009 am dortigen Gericht einen privaten Schadenersatzprozess. Kurz nach Abschluss des Prozesses (er ging verloren) stellte Z am 01.04.2009 folgende Rechnung an seinen Mandanten:

„Für meine Bemühungen in dem Schadensersatzprozess erlaube ich mir insgesamt 4.000 € zu berechnen.”

Anfang Mai schickte der Mandant einen Scheck über den Rechnungsbetrag.

a)         Welche Leistung erbringt der Rechtsanwalt?

b)         Ist die Leistung steuerbar und steuerpflichtig?

c)         Wenn ja, wie hoch ist die anfallende Umsatzsteuer und für welchen VAZ muss sie abgeführt werden?

4. a) Alleiniger Gesellschafter der Asterix-GmbH ist Karl Asterix. Die GmbH erzielte im Kj. 2008 einen Bilanzgewinn von 100.000 €. Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher in der Bilanz erfolgswirksam ausgewirkt:

Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im Kj. 2006 eine steuerfreie Investitionszulage in Höhe von 40.000 €.

Die GmbH hat für das Kj. 2008 10.000 € Körperschaftsteuervorauszahlungen geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftsteuerrückstellung von 20.000 € gebildet.

Das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix ist unangemessen hoch. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000 € sind nur 80.000 € angemessen. Karl Asterix hat ein Gebäude an die GmbH vermietet. Die GmbH zahlt hierfür 50.000 €, ortsüblich wären 40.000 €.

Wie hoch ist die für das Kj. 2008 festzusetzende Körperschaftsteuer? Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.

b) Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl Asterix (KA) in Höhe von 60.000 €. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80.000 € und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000 € Zinsen.

Die bei KA abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen betragen 6.000 €, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200 €.

Wie hoch ist die bei dem ledigen KA anfallende Einkommensteuer?

Unterstellen Sie dabei, dass KA einen persönlichen Steuersatz von 35 % hat (Grundfreibetrag wird hierbei nicht abgezogen). Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.

Lösungsweg:

STW02-XX8-K25

Diese Einsendeaufgabe wurde mit 92/100 Punkte und der Note “sehr gut” bewertet.