Kostenstellenrechnung ESA KRE02 Ü

Kostenstellenrechnung ESA KRE02 Ü

Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben Note: 1
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA KRE02 Ü Kostenstellenrechnung

 

1. Stellen Sie aufgrund der folgenden Ausführungsanweisungen den BAB für die Mechanica GmbH für den Monat Januar auf! Der entsprechende Vordruck für den BAB ist diesen Einsendeaufgaben beigefügt. Tragen Sie die angegebenen Zahlen nicht stur in die entsprechenden Felder ein, sondern überlegen Sie da­bei, warum es so gemacht wird, wie man es vielleicht anders machen könnte und welche Ungenauigkeiten sich durch Abrunden und Vereinfachungen einschleichen.

Es handelt sich um einen BAB mit Einzelkosten. Die gesamten Kosten des Monats (einschließlich aller Einzelkosten) werden eingetragen. Die Form empfiehlt sich für kleinere Unternehmen. Nach der Eintragung werden die Einzelkosten sofort wieder ausgegliedert; denn der BAB dient nur der Ver­rechnung der Gemeinkosten. Mit den Einzelkosten ist die Zahlenabstimmung nach vorn zur Finanzbuchhaltung und nach hinten zur Nachkalkulation leich­ter und sicherer. Außerdem brauchen wir die Einzelkosten als Zuschlags­grundlage.

Der Bogen hat eine waagerechte und eine senkrechte Textleiste. In der waa­gerechten Leiste sind die Kostenstellen aneinandergereiht. In der senkrechten Leiste finden Sie die Kostenarten untereinandergeschrieben. Jede Spalte und jede Zeile ist numeriert. Wenn wir künftig 21/6 schreiben, so meinen wir das Feld im Kreuzpunkt der waagerechten Zeile 21 mit der senkrechten Spalte 6, also in diesem Falle

I. Verteilung der primären Gemeinkosten auf die Kostenstellen

Die nachstehend genannten primären Kosten sind bereits sachlich und zeitlich für den Monat Januar abgegrenzt.

Nach den Materialentnahmescheinen des Monats wurde insgesamt Material im Werte von € 74.042,- ausgegeben, davon tragen Materialentnahmescheine im Werte von € 69.820,- die Nummer des Kostenträgers, sind also Ferti­gungsstoffe, die restlichen € 4.222,- sind verbrauchte Hilfs- und Betriebsstof­fe.

Der Wert der verbrauchten Fertigungsstoffe ist mit dem Gesamtbetrag in 1/3 einzutragen und sofort in 1/22 auszugliedern.

Die Materialentnahmescheine der Hilfs- und Betriebsstoffe haben wir schon nach den darauf angegebenen verbrauchenden Kostenstellen sortiert und je Kostenstelle zusammengerechnet. Das Ergebnis ist aus der Tabelle E.1 zu er­sehen.

Bitte, schreiben Sie den Gesamtbetrag in 2/3 und verteilen Sie auf der glei­chen Zeile diesen Gesamtbetrag auf die Kostenstellen, die ihn verbraucht ha­ben. Die Spaltennummern finden Sie jeweils in der Klammer.

Nach den Lohnscheinen (die mit der Lohnabrechnung übereinstimmen müs­sen) bezahlen wir insgesamt für € 34.540,- Löhne, wovon € 25.140,- für be­stimmte Kostenträger, € 9.400,- allgemein geleistet wurden. Diese allgemein geleisteten „Gemeinkostenlöhne” sind schon vorsortiert und je Kostenstelle summiert (vgl. Tabelle E.1). Sie brauchen sie nur noch auf Zeile 5 in die Ge­samtbetrags- und die Kostenstellenspalten einzutragen.

Nach Eingangsrechnungen und Verbrauchsberechnungen wurden Brennstoffe und Energie für € 2.700,-verbraucht, und zwar € 900,- für die Stromerzeu­gung und € 1.800,- für die Gebäudeheizung; die Beträge sind auf Zeile 3 ent­sprechend in Spalte 3, 5 und 6 einzutragen.

Die für bestimmte Kostenträger geleisteten Löhne für € 25.140,— sind Einzel­kosten und auf Zeile 4 entsprechend in Spalte 3 und 22 einzutragen.

Von diesen Fertigungslöhnen wurden € 8.720,— in Fertigungsstelle A,

€ 6.431,— in Fertigungsstelle B, € 4.002,— in Fertigungsstelle C, 3.431,—in Fertigungsstelle D und € 2.556,— in Fertigungsstelle E geleistet.

Die Bruttosumme der Gehaltskosten beträgt laut Konto € 14.600,— und verteilt sich nach der Gehaltsliste so: € 4.200,— für Betriebsleiter, Arbeits­vorbereiter und Fertigungskontrolleure (9), € 1.400,— Einkauf (17), € 600,—Lagerverwalter (18), € 3.700,— für kaufmännischen Leiter, Buchhalter und Personalbüro (20), € 3.200,— für Vertriebsleiter und seine Mitarbeiter (21). Die restlichen € 1.500,— wurden an einen Diplom-Ingenieur bezahlt, der als Angestellter der Mechanica in seiner Wohnung ein neues Erzeugnis entwickelt und für die Fertigung vorbereitet. Das Erzeugnis wird etwa in einem Jahr produktionsreif sein. Seine Entwicklungskosten sind nicht diesem Monat zu belasten, sondern in Spalte 24 auszugliedern.

Das Konto Sozialkosten weist Sozialkosten in Höhe von € 7.371,— nach, die wir der Einfachheit halber dem Lohn- und Gehaltsaufwand entsprechend auf die Kostenstellen verteilen. Sie werden feststellen, dass die Sozialkosten ge­nau 15 % der Lohn- und Gehaltskosten betragen (25.140 + 9.400 + 14.600 = € 49.140,—) und demnach von den Sozialkosten jeder Kostenstelle 15 % ihrer Löhne und Gehälter zu belasten sind. Vergessen Sie nicht die Sozialkostenan­teile auf die ausgegliederten Fertigungslöhne! Sie sind nicht in Spalte 22 aus­zugliedern, sondern entsprechend auf die Spalten 11 bis 15 zu verteilen.

Im Gegensatz zu den Fertigungslöhnen sind die Sozialkosten nicht Einzel-, sondern Gemeinkosten. Spalte 24 wird mit 15 % des ausgegliederten Gehaltes belastet.

Instandhaltungskosten sind in Höhe von € 843,— entstanden. Es wurde die Stromverteilungsanlage (5) für € 109,— repariert, der Heizungskessel (6) wurde von einer Spezialfirma entschlackt, was € 143 kostete, es wurden Maschinen repariert und zwar in Fertigungsstelle A (11) für € 106,— und in Fertigungsstelle D (14) für € 410,—, in der Telefonzentrale wurde eine Störung behoben (20) € 75,—.

Die Steuern im Gesamtbetrag von € 1.632 setzen sich aus € 272,— Grund­steuer (4) und € 1.360,— Gewerbesteuer (20) zusammen. In einem solchen Mittelbetrieb behandelt man die Gewerbesteuer als Verwaltungskosten. Lediglich als Hinweis ist der folgende Zusatz zu verstehen:

In Großbetrieben kann die Gewerbesteuer, beispielsweise nach dem in den Kostenstellen investierten Vermögen, auf alle Kostenstellen verteilt werden.

Die Versicherungskosten dieses Monats betragen € 722,— und zwar: € 427,—Transportversicherung für ausgehende Lieferungen (diese € 427,— wurden den Werten der Lieferungen entsprechend den Kunden berechnet und von denen im Rahmen ihrer Rechnung bezahlt!). Diese Transportversicherung gehört

demnach zu den Sondereinzelkosten und ist in Spalte 23 auszugliedern. Weitere € 295,— sind Kosten der Feuer- und Kraftfahrzeugversicherung. Sie werden hier, der Einfachheit halber, auf die Verwaltungsstelle (20) übernom­men. In größeren Betrieben wären sie nach den feuerversicherten Werten in jeder Kostenstelle zu verteilen, bzw. auf die Kostenstelle, die die Kraftfahr­zeuge betreibt.

€ 135,— ist der Monatsanteil an Gebühren und Beiträgen zu Handelskammer und Verbänden (11/20).

Eine Miete von € 700,— wurde für ein dem eigenen Grundstück benachbartes Haus bezahlt, in dem ein Teil der Werkstätten liegt. Das Haus wird vom Hauptgebäude aus geheizt, bewacht und mit Strom versorgt. Wir übernehmen die Miete auf 12/4, denn die eine oder andere Werkstatt kann nichts dafür, dass sie statt auf dem eigenen Grundstück in einem gemieteten Grundstück untergebracht ist. Deswegen sollten alle Gebäudekosten der Raumbeanspru­chung entsprechend auf alle Kostenstellen verteilt werden.

Verkehrskosten entstanden in Höhe von € 1.800,—. Die Kostenrechnung der Mechanica hat für sie einen bewährten Verteilungsschlüssel. Sie hat errechnet, dass von den Verkehrskosten regelmäßig ca. 10 % von der Betriebsleitung (9), ca. 25 % vom Einkauf (17), ca. 15 % von der Verwaltung (20) und ca. 50 % vom Vertrieb (21) verursacht werden. Nach diesem Verteilungsschlüssel ver­teilt sie die Verkehrskosten seit Jahren.

Die Bürokosten in Höhe von € 695,— enthalten den Verbrauch an Formularen, Papieren usw. Die Abteilungen kaufen ihren Bedarf direkt ein, deshalb kön­nen die Gesamtkosten nach den Eingangsrechnungen auf die auftraggebenden Kostenstellen verteilt werden: € 80,— Betriebsleitung (9), € 60,— Einkauf (17),

€      40,— Lager (18), € 210,— Verwaltung (20) und € 180,— Vertrieb (21). Für

€      125,— kaufte der zu Hause arbeitende Ingenieur auf Kosten des Betriebes ein (24).

Die Werbe- und Vertreterkosten (außer Provision) betragen € 3.300,— (15/21).

Die kalkulatorischen Abschreibungen des Monats ergeben sich aus dem am Jahresanfang angefertigten Abschreibungsplan. Der Plan wurde nach dem Anlagenverzeichnis errechnet. Die Gesamtabschreibung des Monats von

€      6.800,— verteilt sich auf Gebäude (4) € 240,—, Stromverteilung (5) € 25,—, Heizung (6) € 150,—, Reparaturabteilung (8) € 320,—, Betrieb allgemein (9)

€      120,—, Fertigungsstelle A (11) € 900,—, B (12) € 1.100,—, C (13) € 700,—,

€      (14) € 1.400,—, E (15) € 900,—, Einkauf (17) € 120,—, Lager (18) € 475,—, Verwaltung (20) € 80,— und Vertrieb (21) € 60,—. € 210,— Abschreibungen betreffen eine ausrangierte Presse, die der Verschrottung harrend im Hof herumsteht = nichtbetriebsnotwendig und deshalb Spalte 24.

Die kalkulatorischen Zinsen von € 1.200,— werden nach dem Anteil der Kostenstellen am Gesamtvermögen des Betriebes verteilt. Zur Vereinfachung wurde ein Prozentschlüssel errechnet: Gebäude 25 %, Strom 3 %, Heizung

1 %, Reparaturabteilung 2 %, Betrieb allgemein 0,5 %, Fst A 18,5 %, Fst B 8 %, Fst C 4 %, Fst D 7 %, Fst E 4 %, Einkauf 1 %, Lager 22 %, Verwaltung

2 % und Vertrieb 2 %.

Die kalkulatorischen Wagniskosten von € 1.872,— setzen sich zusammen aus: € 400,— Beständewagnis im Lager, € 200,— kalk. Forderungsausfall (21),

€ 681,— Anlagewagnis und € 591,— Fertigungswagnis. Das Anlagewagnis wird in folgendem Verhältnis auf die Fertigungsstellen verteilt: A = 18 %, B = 22 %, C = 14 %, D = 28 % und E = 18 %. Das Fertigungswagnis über­nehmen wir der Einfachheit halber voll auf Betrieb allgemein (9).

Die Vertreterprovisionskosten, die je nach Erzeugnis mit 1,5 und 2 % des Verkaufsumsatzes berechnet werden, betragen € 1.400,—. Sie sind Sonder­einzelkosten und kommen deshalb nach 19/23.

Für unsere Lieferungen bezahlten wir € 2.800,— Frachten, die aber den Liefe­rungsbedingungen entsprechend vollzählig den Kunden in Rechnung gestellt wurden, also ebenfalls Sondereinzelkosten sind und deshalb nach 20/23 kommen.

Damit wäre die primäre Kostenverteilung beendet. Sie rechnen nun in Zeile 21 die Primärkosten der einzelnen Kostenstellenspalten auf. Die Bereichs-Gesamtzahlen errechnen Sie in den Spalten 7, 10, 16, 19. Der Gesamtbetrag in 21/3 muss übereinstimmen mit der Summe aller übrigen Spaltenendzahlen (Spalte 7, 10, 16, 19, 20-24). Arbeiten Sie nicht weiter, bevor diese Kontrolle stimmt!

 

II. Sekundäre Kostenverteilung

(Umlage der Hilfskostenstellen auf die Hauptkostenstellen)

Hier werden die Allg. Kostenstellen Gebäude (Spalte 4), Strom (Spalte 5), Heizung (Spalte 6) und die Fertigungshilfsstellen Reparatur (Spalte 8) und Betrieb allgem. (Spalte 9) entsprechend den Verteilungsgrundlagen auf die Hauptkostenstellen umgerechnet.

1. Arbeitsanweisungen zur Umrechnung der Allg. Kostenstellen: Benutzen Sie zur Umrechnung die Tabelle E.2!

Gebäude

Die Summe der Primärkosten (Zeile 21) der Hilfskostenstelle Gebäude (Spalte 4) ist entsprechend folgender Verteilung umzurechnen:

Da die Räume verschiedenartig sind, wurden sie in drei Werteklassen eingeteilt:

Werteklasse I entspricht 1 Raumeinheit

Werteklasse II entspricht 0,75 Raumeinheiten

Werteklasse III entspricht 0,5 Raumeinheiten

Für die einzelnen Kostenstellen gelten folgende Werteklassen:

 

Kostenstelle

Grundfläche

Werteklasse

Strom

80 m2

III
Heizung

150 m2

III
Reparatur

100 m2

II
Betrieb allgem.

100 m2

I
Fertigungsstelle A

200 m2

II
Fertigungsstelle B

160 m2

II
Fertigungsstelle C

120 m2

II
Fertigungsstelle D

100 m2

II
Fertigungsstelle E

120 m2

II
Einkauf

69 m2

I
Lager

240 m2

II
Verwaltung

120 m2

I
Vertrieb

240 m2

I

Ermitteln Sie mittels Tabelle E.2 die Raumeinheiten der Kostenstellen und legen Sie dann die Summe der Primärkosten der Kostenstelle Ge­bäude um!

Tragen Sie dann ihr Ergebnis aus der Tabelle E.2 in die Zeile 22 — Um­lage Gebäude — des BAB ein.

 

Zunächst müssen Sie in Spalte 5 die Primärkosten Strom und den Anteil aus der Umlage Gebäude addieren, um die Gesamtsumme für die Vertei­lung zu erhalten.

Die Stromkosten werden mangels Unterzähler nach einem feststehenden Prozentschlüssel verteilt:

Heizung 5 %, Reparatur 10 %, Betrieb allgem. 5 %, Fertigungsstelle A 15 %, Fertigungsstelle B 15 %, Fertigungsstelle C 10 %, Fertigungsstelle D 10 %, Fertigungsstelle E 10 %, Einkauf 5 %, Lager 5 %, Verwaltung 5 % und Vertrieb 5 %.

Ermitteln Sie mittels Tabelle 2 die anteiligen Stromkosten! Tragen Sie dann Ihr Ergebnis aus der Tabelle 2 in die Zeile 23 — Umlage Stromkos­ten — des BAB ein!

Heizung

Zunächst müssen Sie in Spalte 6 die Primärkosten Heizung und die Um­lage der vorgelagerten Kostenstellen Gebäude und Strom addieren. Diese Gesamtsumme wird mittels Tabelle 2 auf die nachgeordneten Kostenstel­len verteilt. Verteilungsgrundlage ist dafür die Grundfläche in m2. Die m2-Zahlen finden Sie bei der Arbeitsanweisung für die Kostenstelle Ge­bäude!

Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tabelle E.2 in die Zeile 24 — Umlage Hei­zung — des BAB ein!

2. Arbeitsanweisungen zur Umrechnung der Fertigungshilfsstellen. Benutzen Sie ebenfalls zur Umrechnung die Tabelle E.2!

Reparatur

Zunächst müssen Sie in Spalte 8 die Primärkosten Reparatur und die be­reits verteilten Kosten der vorgelagerten Kostenstelle addieren. Diese Summe verteilen Sie nach den geleisteten Reparaturstunden:

Insgesamt hat die Kostenstelle 714 Reparaturstunden geleistet, und zwar für Betrieb allgem. 74 Stunden, Fertigungsstelle A 220 Stunden, Ferti­gungsstelle B 160 Stunden, Fertigungsstelle C 78 Stunden, Fertigungs­stelle D 104 Stunden und Fertigungsstelle E 78 Stunden.

Den Kostenanteil je Reparaturstunde erhalten Sie, indem Sie die Gesamt­kosten der Abt. Reparatur durch die Gesamtzahl der Reparaturstunden teilen und dann entsprechend den geleisteten Stunden auf die entspre­chende Kostenstelle umrechnen.

Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tabelle E.2 in die Zeile 25 — Umlage Repa­raturwerkstatt — des BAB ein!

 

Betrieb allgemein

Zunächst müssen Sie in Spalte 9 die Primärkosten dieser Kostenstelle und die bereits umgelegten Kosten der vorgelagerten Kostenstellen addie­ren. Diese Summe wird nach der Höhe der Fertigungslöhne verteilt, die in den einzelnen Fertigungshauptstellen geleistet worden sind. An Fer­tigungslohn ist angefallen: Fertigungsstelle A 8 720,— €, Fertigungsstelle B 6.431,— €, Fertigungsstelle C 4.002,— €, Fertigungsstelle D

€ und Fertigungsstelle E 2 556,— €.

Den Kostenanteil für 1,— € Fertigungslohn erhalten Sie, wenn Sie die Gesamtkosten der Kostenstelle Betrieb allgem. durch die Summe Ferti­gungslohn teilen. Mit diesem Kostenanteil werden die Fertigungsstellen entsprechend ihren Fertigungslohnkosten belastet.

Tragen Sie Ihr Ergebnis aus Tabelle E.2 in die Zeile 26 — Umlage Betrieb allgemein — des BAB ein! Tabelle E.2: Schlüssel für die Umlage der Hilfskostenstellen

 

Damit ist die sekundäre Kostenverteilung beendet, und die Gemeinkosten sind auf den Hauptkostenstellen versammelt. Wir rechnen die Hauptkostenstellen auf, wobei wir der Übersicht halber die zeilenweise Staffelung der einzelnen Endsummen beachten: Auf Zeile 27 stehen die Endsummen der Fertigungstellen, auf Zeile 28 die Endsummen der Materialstellen, auf Zeile 29 die Endsumme der Verwaltungsstelle usw. bis Zeile 33.

Bevor Sie weiterarbeiten, kontrollieren Sie bitte die sekundäre Kostenverteilung auf ihre rechnerische Richtigkeit: Der Gesamtbetrag 21/3 muss über­einstimmen mit der Summe aus

27/16 (Fertigungsgemeinkosten),

28/19 (Materialgemeinkosten),

29/20 (Verwaltungsgemeinkosten),

30/21 (Vertriebsgemeinkosten),

31/22 (Einzelkosten),

32/23 (Sondereinzelkosten) und

33/24 (sonstige Ausgliederungen).

 

III. Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge

Als Bezugsgrößen für die Gemeinkosten verwenden wir

im Fertigungsbereich die Fertigungslöhne,

im Materialbereich die Fertigungsstoffe,

im Verwaltungs- und Vertriebsbereich die Herstellkosten der Periode.

 

Wie Sie wissen, ist der Fertigungslohn eine der ungeeignetsten Bezugsgrößen. Da diese Basis in kleineren und mittleren Betrieben jedoch immer noch ver­wendet wird, wollen wir ebenso verfahren.

Auf Zeile 34 schreiben wir nun in die Spalten 11 bis 15 (bzw. 16) die kosten­stellenweise Aufteilung der Fertigungslöhne (vgl. Einzelangaben zu den Lohnkosten). Dann stehen sich in Zeile 27 und 34 kostenstellenweise die Fertigungsgemeinkosten und die Fertigungslöhne gegenüber. Durch die Rechnung:

Fertigungsgemeinkosten • 100
Fertigungslöhne

errechnen wir für jede Kostenstelle den Fertigungszuschlag, das ist der Prozentzuschlag, den wir jeweils dem Fertigungslohn der Aufträge zuschlagen müssen, um damit die Fertigungsgemeinkosten anteilig und vollständig zu verrechnen. Diese Fertigungszuschläge schreiben wir auf Zeile 35.

In 36/19 schreiben wir den Fertigungsmaterialverbrauch (1/22), nachdem wir vorher die Stellenkosten der Spalten 17 und 18 in 28/19 zusammengerechnet haben. Auf den Zeilen 28 und 36 stehen sich nun Materialgemeinkosten und Fertigungsmaterialverbrauch gegenüber, aus denen der Materialzuschlag er­rechnet und auf Zeile 37 eingetragen wird.

Um die Zuschläge im Verwaltungs- und Vertriebsbereich zu ermitteln, müssen Sie zunächst die Bezugsgröße „Herstellkosten des Monats Januar” errechnen:

 

Die Herstellungskosten tragen Sie je einmal in 38/20 und 38/21 ein. Dann errechnen Sie den Verwaltungszuschlag (39/20) und den Vertriebszuschlag (40/21).

Senden Sie uns bitte als Lösung:

1.           die Nebenrechnung zur Kontrolle der primären Kosten,

2.           die ausgefüllte Tabelle E.2,

3.           die Nebenrechnung zur Kontrolle der sekundären Kosten und

4.           den ausgefüllten Betriebsabrechnungsbogen.

Vergessen Sie nicht, Studiennummer, Name, Adresse und Lehrgangs-Nr. auf die dafür bestimmten Zeilen zu schreiben.

Lösungsweg:

KRE02Ü-XX1-K18

Diese ESA wurde mit 96/100 Punkten und der Note “sehr gut” bewertet.