Unternehmensrecht ESA REK09B

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Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben  Note: 1
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA REK09B Unternehmensrecht

 

1.         Neun Mitglieder einer Industriellen-Familie haben die „Hess. Backwaren AG” mit einem Grundkapital von 18 Mio. Euro gegründet. Das Familienoberhaupt, Herr Bertrand, hat Aktien im Wert von 12 Mio. Euro übernommen und dafür sein bisheriges Unternehmen in die AG eingebracht. Die AG beschäftigt nach dem ersten Geschäftsjahr 792 Mitarbeiter, die nicht Familienmitglieder sind, und überlegt, wie der Aufsichtsrat (zu Gunsten der Familie) zu besetzen sei.

Stellen Sie dazu umfassende Überlegungen an!

2.         Zwischen der X-AG (2.754 Mitarbeiter), Sitz in Frankfurt, und der B-Ltd, Sitz in London, wurde ein Beherrschungsvertrag mit B-Ltd als beherrschender Gesellschaft geschlossen. In der Satzung der X-AG ist festgelegt, dass der Aufsichtsrat der X-AG bei Geschäften mit einem Umfang von mehr als 1 Mio. Euro zustimmen muss. Der Vorstand der B-Ltd. weist den Vorstand der X-AG an, ein Geschäft in Höhe von 2,64 Mio. Euro mit einer Firma in Riad, Saudi-Arabien, zu tätigen. Der Vorstand der X-AG verweigert seine Zustimmung aus Bedenken wegen der Auftragsabwicklung.

Kommt bei dieser Lage das Geschäft dennoch zustande?

Wird in diesem Fall aufgrund der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten die Mitbestimmung umgangen?

3.         Eine Chemie-AG hatte aus Gründen der Geschäftserweiterung und der besseren wirtschaftlichen Kontrollmöglichkeiten (Divisionalisierung) eine GmbH gegründet (100 %-Tochter). Da es sich um eine Versuchsfirma im Aufbaustadium handelte, zunächst einmal auf 5 Jahre begrenzt, blieb die Kapitalausstattung auf das gesetzlich Notwendige beschränkt. Infolge von Emissionsüberschreitungen (Schadensfall am Kühlsystem) strengt ein Nachbar, die Juin-KG, Klage gegen die GmbH an und obsiegt.

Da die GmbH unterkapitalisiert ist, versucht die Juin-KG mit gerichtlicher Hilfe auf die hinter der GmbH stehende Muttergesellschaft, die Chemie-AG, durchzugreifen. Gelingt ihr das?

4.         Kann ein Mehrheitsaktionär den Vorstand, d. h. „seine AG”, veranlassen, eine für die Aktiengesellschaft wichtige Niederlassung (mit ca. 28 % Umsatz-Anteil) aus der Zuständigkeit des Unternehmens auszugliedern und auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen, an der auch Dritte beteiligt sind?

Hat der Beschluss des Vorstandes Gültigkeit?

Was können die betroffenen Aktionäre dagegen unternehmen?

5.         Die TRODA-GmbH (720 Mitarbeiter) hielt Ende März eine Gesellschafter-Versammlung ab und beschloss darin Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung. Unglücklicherweise war bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung vergessen worden, die Mitglieder des Aufsichtsrates einzuladen. Als der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Sachverhalt erfährt, ist er höchst ungehalten.

Was kann er unternehmen?

6.         In welchem Verhältnis stehen die Vorschriften §§ 291-337 AktG zu den §§ 15-19 AktG (beide Abschnitte betreffen verbundene Unternehmen)?

7.         Welche Rechtsfolgen von Beherrschungsverträgen sind gesetzlich geregelt?

Wodurch ist der Inhalt eines mit einer abhängigen AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrages gekennzeichnet?

Lösungsweg:

REK09B-XX1-A07

Diese Einsendeaufgabe ist mit 100/100 Punkten und der Note “sehr gut” bewertet.