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Webinar Zero to Launch

Zero to Launch

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Zero to Launch
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Geld verdienen mit Video-Trailern

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Ihrer WordPressinstallation.

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Zeitmanagement und Selbstorganisation ESA GMA14

Zeitmanagement und Selbstorganisation ESA GMA14

Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben  Note: 1
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA GMA14 Zeitmanagement und Selbstorganisation

 

l. Führen Sie eine persönliche Zeitinventur durch. Diese muss mindestens eine Zeitnutzungsanalyse, eine Zeitverlustanalyse, eine Zeitfresseranalyse sowie Maßnahmen und Lösungen für mindestens 3 Zeitfresser enthalten.

2.         Führen Sie eine persönliche und berufliche Situationsanalyse durch. Diese muss mindestens die Bearbeitung der Leitfäden zur Situationsanalyse, die persönliche Erfolgs- bzw. Misserfolgsbilanz, das Fähigkeitsprofil sowie eine Ziel-/Mittelanalyse für mindestens zwei mittelfristige Wunschziele (Reich­weite 3-5 Jahre), die Sie sich vornehmen wollen enthalten.

(Falls Ihnen die Daten zu diesen Analysen zu persönlich sind, senden Sie bitte nur die Ziel-/Mittelanalyse für Ihre zwei mittelfristigen Wunschziele ein.)

3. Planen Sie Ihre Tage eine Woche lang nach der ALPEN-Methode. Dokumen­tieren Sie dies. Beschreiben Sie die drei für Sie wichtigsten Erkenntnisse dar­aus.

4. Wählen Sie aus der Liste der Organisationsprinzipien zur Tagesgestaltung drei für Sie wichtige Organisationsprinzipien aus. Wenden Sie diese Prinzipien in Ihrem Tagesablauf eine Woche lang konsequent an. Beschreiben Sie die ge­machten Erfahrungen und bewerten Sie sie im Hinblick auf Ihre Effizienz (Zeitgewinn?) und die Konsequenzen für Ihre zukünftige Tagesplanung.

 

Lösungsweg:

GMA14-XX2-K11

Diese Einsendeaufgabe ist mit 100/100 Punkten und der Note „sehr gut“ bewertet.

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Volkswirtschaftslehre ESA VWL02

Volkswirtschaftslehre ESA VWL02

Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben  Note: 1
ESA VWL02 Jetzt kaufen


Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA VWL02 Volkswirtschaftslehre

 

1. Die Europäische Zentralbank beschließt eine Erhöhung der Leitzinsen und setzt den Zinssatz für Wertpapierpensionsgeschäfte um 0,3 % nach oben.

a)       Welches Gremium kann diese Entscheidung treffen?

5 Punkte

b)      In welcher Situation wird die Zentralbank diese Maßnahme ergreifen und welche Wirkung erwartet sie? Bitte stellen Sie den Wirkungszusammenhang zwischen Ziel und Maßnahme ausführlich dar.

15 Punkte

c)       Als langfristige Maßnahme hätte die Zentralbank neben der Erhöhung des Leitzinses auch den Mindestreservesatz verändern können. Beantworten Sie dazu folgende Fragen:

a)    Müsste die EZB den Mindestreservesatz erhöhen oder senken? Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung!

9 Punkte

b)    Wie wirkt sich eine Erhöhung des Mindestreservesatzes auf die Rentabilität der Geschäftsbanken aus? Bitte stellen Sie den Zusammenhang dar.

10 Punkte

2. In einem anderen Fall hat die EZB den Leitzins um 0,5 % gesenkt.

a)           Welches Ziel wird damit angestrebt? Bitte kurz erklären.

5 Punkte

b)          Begründen Sie, warum eine Erhöhung des Leitzinses sicherer zum angestrebten Ziel führt als eine Senkung.

8 Punkte

3. Immer wieder unternimmt die jeweilige Bundesregierung einen Anlauf, um die hohen Schulden des Bundes abzubauen oder zumindest keine neuen Kredite aufzunehmen. Im Rahmen einer nachfrageorientierten Fiskalpolitik werden neue Schulden aber trotzdem für nötig angesehen und für Konjunktur fördernde Maßnahmen (sogenannte „Konjunkturpakete“) auch gemacht.

Welche Konjunktur fördernden Maßnahmen des Staates können das sein? Bitte nennen Sie mindestens 3.

9 Punkte

4. Der Lohn eines Arbeiters betrug im Basisjahr monatlich 2.000 €. Im Folgejahr erhielt er durch eine Tariferhöhung 5 % mehr Lohn. Gleichzeitig ist aber das Preisniveau um 2,5 % gestiegen.

a) Errechnen Sie in einer übersichtlichen Rechnung den neuen Reallohn des Arbeiters in Euro und in Prozent.

10 Punkte

b) Beschreiben Sie in einem Satz, was diese Rechnung aussagt.

5 Punkte

5. Unterscheiden Sie die Bedeutung des Privateigentums in einer Freien Marktwirtschaft und in einer Zentralverwaltungswirtschaft.

10 Punkte

6. Warum wird bereits bei einer Arbeitslosenquote von 1-2 % von Vollbeschäftigung gesprochen?

5 Punkte

7. Suchen Sie jeweils mindestens 3 Argumente für und gegen das Ziel des Wirtschaftswachstums.

9 Punkte

Lösungsweg:

VWL02-XX3-K23

Diese Einsendeaufgabe ist mit 100/100 Punkten und der Note „sehr gut“ bewertet.

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Volkswirtschaftslehre ESA VWL01

Volkswirtschaftslehre ESA VWL01

Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben  Note: 1
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA VWL01 Volkswirtschaftslehre

 

1.       In einem Entwicklungsland betragen:

Die Summe der notwendigen Ersatzinvestitionen(= Reinvestitionen) 200 Mrd.,

die Summe der lebensnotwendigen Konsumgüter zum Erhalt der Bevölkerung 900 Mrd. und die Produktionskapazität der Wirtschaft 1000 Mrd.

Beschreiben Sie die Situation und die Entwicklungsproblematik dieser Volks­wirtschaft wenn entweder ausreichend Konsumgüter oder ausreichend Inves­titionsgüter produziert werden.

2. Im Vertrag über die Wiedervereinigung Deutschlands war die Regelung enthalten, dass für eine begrenzte Zeit Unternehmungen der Pharma-Branche ihre Produkte in den neuen Bundesländern mit einem Preisabschlag von 55 verkaufen müssen.

Die folgende Zeichnung stellt die Situation für ein gängiges Vitaminpräparat dar, das schon lange auf dem Markt ist und von vielen Anbietern angeboten wird.

a) Bestimmen Sie zeichnerisch den Gleichgewichtspreis und die Gleich­gewichtsmenge, die sich auf einem vollkommenen Markt für dieses Produkt ergeben, und beschriften Sie die Grafen.

b) Schraffieren Sie in der Zeichnung den Bereich der Produzentenrente.

c) Erklären Sie deren Zustandekommen.

d) Zeichnen Sie dann die Situation des Höchstpreises ein, der sich um 55 Prozent vom Gleichgewichtspreis unterscheidet.

e) Bestimmen Sie für diesen Preis grafisch folgende Größen:

Angebotsmenge beim Höchstpreis

Nachfragemenge beim Höchstpreis

3.       In einer Volkswirtschaft ist in dem hier betrachteten Jahr die Arbeitsproduk­tivität gesunken, obwohl die Ausbringungsmenge gleich geblieben ist. Suchen Sie Gründe, für diese widersprüchlich erscheinende Entwicklung. Verwenden Sie bei Ihrer Argumentation auch die Formel für die Produktivität.

4.       Der Anteil des tertiären Sektors an der Gesamtwirtschaft ist fortwährend gestiegen und steigt weiter. Suchen Sie Ursachen für diese Veränderung.

5.       In einer geschlossenen Volkswirtschaft ohne staatliche Aktivität beziehen die Haushalte von Unternehmungen ein Einkommen von 5.000 Mrd. Euro. Sie wollen davon 90 % für Konsum verwenden. Die Unternehmungen planen An­lageinvestitionen von 800 Mrd. Euro.

Zeichnen Sie die am Periodenende neu entstandene Situation (nach Anpas­sung der Spar- und Investitionspläne) in das Lösungsschema ein. Unterscheiden Sie dabei die Einzelpositionen möglichst genau.

 

6.         In einer Volkswirtschaft werden in einer Periode folgende Ergebnisse (in Mrd.) festgestellt:

Subventionen: 200

Abschreibungen: 900 Bruttoinlandsprodukt: 8.500 Indirekte Steuern: 1.000

Ermitteln Sie das Nettoinlandsprodukt zu Faktorkosten.

Lösungsweg:

VWL01-XX2-A23

Diese Einsendeaufgabe ist mit 100/100 Punkten und der Note „sehr gut“ bewertet.

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Einführung in das Steuerrecht 2 ESA STW02

Einführung in das Steuerrecht 2 ESA STW02

Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben  Note: 1
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA STW02 Einführung in das Steuerrecht 2

 

1. Anton Otto (AO) betreibt als Einzelunternehmer in Koblenz in der Bonner Straße eine Firma zur Herstellung von Druckmaschinen. Das Fabrikationsgebäude befindet sich in der Bonner Str. 1, Eigentümer ist AO. Der Einheitswert für das Grundstück beträgt nach den Wertverhältnissen zum 01.01.1964 umgerechnet 400.000 €. Der für das Kj. 2008 ermittelte Gewinn beträgt 200.000 €.

Aus der Steuererklärung ergeben sich folgende Sachverhalte:

–             AO hat das direkt nebenan liegende Grundstück Bonner Straße 2, inklusive der darauf befindlichen Lagerhalle gepachtet für monatlich

11.000 €. Auf entsprechende Anfrage von AO gibt HB die Höhe des Einheitswertes mit 210.000 € an. Aufgrund von betrieblichen Investitionen musste AO zum 01.01.2008 ein Darlehen von 500.000 € zu einem Zinssatz von 8 % aufnehmen. Die Zinsen wurden zutreffend als Betriebsausgaben gebucht.

–                Ein Teil der Produktionsmaschinen wurde geleast, die monatlichen

Leasingraten belaufen sich auf 8.000 €.

Der Gewerbehebesatz der Stadt Koblenz beträgt 400 %.

a)              Ermitteln Sie die Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2008.

b)             Prüfen Sie ob und ggf. welche Auswirkungen es auf die Höhe der Gewerbesteuer hat, wenn die Firma in Form einer GmbH betrieben wird und Eigentümer des Grundstücks Bonner Straße 1 die GmbH ist.

2. A liefert am 16. Januar 2009 Holz im Wert von 3.000 € zuzüglich 570 € USt an den Hersteller B. Die Rechnung vom 01. Februar 2009 wird am 03. Februar von B bezahlt. Vorsteuer fällt bei A nicht an.

B fertigt eine Küche und liefert am 01. März 2009 die Küche für 8.000 € zuzüglich USt an den Großhändler C. Dieser bezahlt die Rechnung vom 01. April wegen finanzieller Probleme erst am 15. Mai.

C verkauft die Küche am 18. April 2009 an den Einzelhändler D für 11.000 € zuzüglich USt. Die Rechnung vom gleichen Tag wird am 20. April per Lastschrifteinzug gezahlt.

D veräußert mit Kaufvertrag vom 05. Mai 2009 die Einbauküche an den

Kunden K. Da es sich mittlerweile um ein Auslaufmodell handelt, beträgt der vereinbarte Kaufpreis lediglich 8.000 € brutto. Am 01.06.2009 wird die Küche in die Mietwohnung des K geliefert und am gleichen Tag eingebaut. Die Rechnung vom 31. Mai 2009 wird am 03. Juni 2009 von K bezahlt.

Bedingt durch einen Arbeitsplatzwechsel muss K im August in eine andere Stadt umziehen. K gelingt es am 16. September 2009, die Einbauküche dem Nachmieter seiner Wohnung für 5.000 € zu verkaufen.

Alle genannten Unternehmer geben monatliche Voranmeldungen ab. Geben Sie bitte an, für welchen Voranmeldungszeitraum die einzelnen Unternehmer welche USt bzw. VoSt anzumelden und abzuführen haben.

3. Z betreibt in Mainz eine Rechtsanwaltspraxis. Er gibt monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Für einen Mandanten in Paris führte er Anfang März 2009 am dortigen Gericht einen privaten Schadenersatzprozess. Kurz nach Abschluss des Prozesses (er ging verloren) stellte Z am 01.04.2009 folgende Rechnung an seinen Mandanten:

„Für meine Bemühungen in dem Schadensersatzprozess erlaube ich mir insgesamt 4.000 € zu berechnen.“

Anfang Mai schickte der Mandant einen Scheck über den Rechnungsbetrag.

a)         Welche Leistung erbringt der Rechtsanwalt?

b)         Ist die Leistung steuerbar und steuerpflichtig?

c)         Wenn ja, wie hoch ist die anfallende Umsatzsteuer und für welchen VAZ muss sie abgeführt werden?

4. a) Alleiniger Gesellschafter der Asterix-GmbH ist Karl Asterix. Die GmbH erzielte im Kj. 2008 einen Bilanzgewinn von 100.000 €. Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher in der Bilanz erfolgswirksam ausgewirkt:

Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im Kj. 2006 eine steuerfreie Investitionszulage in Höhe von 40.000 €.

Die GmbH hat für das Kj. 2008 10.000 € Körperschaftsteuervorauszahlungen geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftsteuerrückstellung von 20.000 € gebildet.

Das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix ist unangemessen hoch. Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100.000 € sind nur 80.000 € angemessen. Karl Asterix hat ein Gebäude an die GmbH vermietet. Die GmbH zahlt hierfür 50.000 €, ortsüblich wären 40.000 €.

Wie hoch ist die für das Kj. 2008 festzusetzende Körperschaftsteuer? Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.

b) Im Kalenderjahr 2009 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter Karl Asterix (KA) in Höhe von 60.000 €. KA hat außerdem noch einen Bruttoarbeitslohn in Höhe von 80.000 € und bezieht noch aus einer Festgeldanlage 10.000 € Zinsen.

Die bei KA abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen betragen 6.000 €, die abzugsfähigen sonstigen Vorsorgeaufwendungen 1.200 €.

Wie hoch ist die bei dem ledigen KA anfallende Einkommensteuer?

Unterstellen Sie dabei, dass KA einen persönlichen Steuersatz von 35 % hat (Grundfreibetrag wird hierbei nicht abgezogen). Die Vorsorgepauschale ist nicht zu berechnen.

Lösungsweg:

STW02-XX8-K25

Diese Einsendeaufgabe wurde mit 92/100 Punkte und der Note „sehr gut“ bewertet.

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Einführung in das Steuerwesen ESA STW01N

Einführung in das Steuerwesen ESA STW01N

Lösungen zu den Einsendeaufgaben
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA STW01N Einführung in das Steuerwesen

 

1.              Das Finanzamt gibt am 21.11. (Mittwoch) den Einkommensteuerbescheid zur Post.

Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 22.11. ein.

Der Steuerpflichtige legt gegen diesen Bescheid am 27.12. (Donnerstag) Einspruch ein.

Aufgabe:

Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?

Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen: Be­kanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.

2.              a) Die Steuerpflichtige A hat ihre Einkommensteuererklärung 2006 erst am 30.11.2008 beim Finanzamt eingereicht.

b) Der Steuerpflichtige B hat seine Einkommensteuererklärung 2006 erst am 01.02.2009 beim Finanzamt eingereicht.

Aufgabe:

Ermitteln Sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährungsfrist für die o. g. Fälle. Gehen Sie davon aus, dass kein Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt.

3.       a) Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom Steuerpflichtigen A ging am 02.07.2009 zur Post. Am 10.10.2009 ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der hervorgeht, dass der Steuerpflichtige A seine Betriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb in Höhe von 10.000,00 € zu niedrig erklärt hat.

Frage:

Kann der Einkommensteuerbescheid 2008 nach § 173 AO geändert werden? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

b) B gibt seine Einkommensteuererklärung 2008 im März 2009 ab. Hierin hat er Mieteinnahmen einer Wohnung in Höhe von 600,00 € monatlich nicht angegeben.

Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts machte im Juni 2009 Urlaub. Während seines Urlaubs ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der sich ergab, dass der Steuerpflichtige B die o. g. Mieteinnahmen nicht erklärt hat.

Die Kontrollmitteilung wurde durch einen Mitarbeiter in die Akte geheftet, ohne dass der Sachbearbeiter diese Kontrollmitteilung sah. Nach der Rückkehr aus seinem Urlaub bearbeitete der Sachbearbeiter die Steuererklärung, ohne die Kontrollmitteilung zu beachten. Der Einkommensteuerbescheid wurde ohne die o. g. Mieteinnahmen bekannt gegeben.

Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist stößt der Sachbearbeiter im November 2009 zufällig auf die Kontrollmitteilung und will den Einkommensteuerbescheid ändern.

Frage:

a)                                                     Ist eine Änderung nach § 173 AO möglich?

b)                                                    Ist eine Änderung nach § 172 AO möglich? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

4. Das Betriebsvermögen des Gewerbetreibenden B, der seinen Gewinn nach § 5 EStG ermittelt, beträgt nach der Bilanz am 31.12.2008 160.000,00 € und nach der Bilanz zum 31.12.2007 80.000,00 €.

Der Gewerbetreibende B hat in 2008 Waren in Höhe von 30.000,00 € entnommen.

Außerdem hat er von seinem Privatkonto 40.000,00 € abgehoben und damit betriebliche Schulden beglichen.

Bitte stellen Sie die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich für das Kalenderjahr 2008 dar.

5. Herr Cäsar, Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes, hat folgendes Vermögen:

—               betrieblich genutztes Grundstück                                          600.000,00 €

—               Waren                                                                                 50.000,00 €

—               Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten                                22.000,00 €

—               Kundenforderungen                                                              10.000,00 €

—               ausschließlich privat genutzter Pkw                                        60.000,00 €

—               privates Einfamilienhaus                                                     800.000,00 €

—               betriebliches Bankdarlehen                                                  200.000,00 €

—               Barbestand in der Geschäftskasse                                             2.000,00 €
Wie hoch ist sein Betriebsvermögen?

6. Der Steuerpflichtige Dieter, verheiratet, hat im Kalenderjahr 2008 folgende Einnahmen:

– aus seinem Arbeitsverhältnis als Personalsachbearbeiter                       70.000,00

– Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Eigentumswohnung    20.000,00

– aus dem Verkauf seines vor 4 Jahren angeschafften Pkws                      8.000,00

– aus einem Lottogewinn                                                                    10.000,00
Er möchte folgende Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen:

– Gewerkschaftsbeitrag                                                                            180,00 €

– Beitrag für den Kegelclub Gut Holz                                                        100,00 €

– Beitrag für den ADAC                                                                            60,00 €

– Dieter ist im Kalenderjahr an 220 Tagen mit dem Pkw zur Arbeit gefahren (einfache Entfernung 25 km)

AfA für die vermietete Eigentumswohnung                                         4.000,00 €

Hypothekenzinsen/Jahr für die vermietete Eigentumswohnung               6.000,00 €

a)         Wie hoch sind seine steuerpflichtigen Einnahmen im Kalenderjahr 2008?

b)         Welche der von Dieter geltend gemachten Ausgaben sind als Werbungskosten bei welcher Einkunftsart abzuziehen und in welcher Höhe? Begründen Sie bitte Ihre Lösung.

7. Der Steuerpflichtige A bezieht seit 01.08.2008 eine monatliche Altersrente von 900,00 € aus der Rentenversicherung. Zum 01.07.2009 erfolgte eine Rentenanpassung um 100,00 €. Zum 01.07.2010 erfolgte wieder eine Rentenanpassung auf 1.100,00 €.

Berechnen Sie bitte die „Sonstigen Einkünfte“ nach § 22 EStG für die Kalenderjahre 2008 bis 2010.

8. Entscheiden Sie, ob die folgenden Versicherungsbeiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG gehören oder ob sie nicht zu berücksichtigen sind.

Beiträge zur:

a)                                                        Kfz-Haftpflichtversicherung                                         300,00 €

b)                                                       Kfz-Teilkasko-Versicherung                                         250,00 €

c)                                                        Rechtsschutzversicherung                                             100,00 €

d)                                                       freiwilligen Krankenversicherung                              1.000,00 €

e)                                                        Hausratversicherung                                                     100,00 €

f)                                                        Arbeitslosenversicherung                                              700,00 €

g)                                                        Pflegeversicherung                                                        500,00 €

9. Der ledige Angestellte A war im Kalenderjahr 2008 rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und bezog einen Arbeitslohn von 20.000,00 €. Wie hoch ist die ungekürzte Vorsorgepauschale des Angestellten A nach § 10 EStG für das Kalenderjahr 2008?

10. Der ledige Beamte B erzielte im Jahr 2008 einen Arbeitslohn von 35.000,00 €. Wie hoch ist die gekürzte Vorsorgepauschale nach § 10 c Abs. 3 des Beamten B im Jahr 2008?

11. Der verheiratete Beamte B aus Wiesbaden hat im Jahr 2008 einen Bruttoarbeitslohn von 51.000,00 € erzielt. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Die Eheleute beantragten die Zusammenveranlagung. Er zahlte 16.000,00 € in eine private Leibrentenversicherung ein (hier handelt es sich unstreitig um eine Altersversorgung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG). Stellen Sie die Höchstbetragsberechnung i. S. d. § 10 Abs. 3 EStG dar. Wie hoch sind die abzugsfähigen Sonderausgaben?

12. Der verheiratete Angestellte A hat im Kalenderjahr 2008 einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. 12.000,00 € entrichtet. Dazu hat er einen steuerfreien Arbeitgeberanteil in derselben Höhe bekommen. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach der Höchstbetragsberechnung i. S. d. § 10 Abs. 3 EStG. Es erfolgt Zusammenveranlagung.

13. Der Steuerpflichtige A, ledig, hat im Kalenderjahr 2008 einer politischen Partei einen Beitrag i. H. v. 120,00 € geleistet. In welcher Höhe und Form wirkt sich dieser Parteibeitrag bei der Einkommensteuerveranlagung aus?

14. Erstellen Sie für eine Maschine mit den Anschaffungskosten von

320.000,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer 60.800,00 € jeweils eine Abschreibungsstaffel bei Zugrundelegung der linearen und degressiven Abschreibung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre. Die Anschaffung erfolgte am 01.01.2009.

Lösungsweg:

STW01N-XX6-A23

Diese Einsendeaufgabe wurde mit 90/100 Punkten und der Note „gut“ bewertet.

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Unternehmensrecht ESA REK09B

Unternehmensrecht ESA REK09B

Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben  Note: 1
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA REK09B Unternehmensrecht

 

1.         Neun Mitglieder einer Industriellen-Familie haben die „Hess. Backwaren AG“ mit einem Grundkapital von 18 Mio. Euro gegründet. Das Familienoberhaupt, Herr Bertrand, hat Aktien im Wert von 12 Mio. Euro übernommen und dafür sein bisheriges Unternehmen in die AG eingebracht. Die AG beschäftigt nach dem ersten Geschäftsjahr 792 Mitarbeiter, die nicht Familienmitglieder sind, und überlegt, wie der Aufsichtsrat (zu Gunsten der Familie) zu besetzen sei.

Stellen Sie dazu umfassende Überlegungen an!

2.         Zwischen der X-AG (2.754 Mitarbeiter), Sitz in Frankfurt, und der B-Ltd, Sitz in London, wurde ein Beherrschungsvertrag mit B-Ltd als beherrschender Gesellschaft geschlossen. In der Satzung der X-AG ist festgelegt, dass der Aufsichtsrat der X-AG bei Geschäften mit einem Umfang von mehr als 1 Mio. Euro zustimmen muss. Der Vorstand der B-Ltd. weist den Vorstand der X-AG an, ein Geschäft in Höhe von 2,64 Mio. Euro mit einer Firma in Riad, Saudi-Arabien, zu tätigen. Der Vorstand der X-AG verweigert seine Zustimmung aus Bedenken wegen der Auftragsabwicklung.

Kommt bei dieser Lage das Geschäft dennoch zustande?

Wird in diesem Fall aufgrund der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten die Mitbestimmung umgangen?

3.         Eine Chemie-AG hatte aus Gründen der Geschäftserweiterung und der besseren wirtschaftlichen Kontrollmöglichkeiten (Divisionalisierung) eine GmbH gegründet (100 %-Tochter). Da es sich um eine Versuchsfirma im Aufbaustadium handelte, zunächst einmal auf 5 Jahre begrenzt, blieb die Kapitalausstattung auf das gesetzlich Notwendige beschränkt. Infolge von Emissionsüberschreitungen (Schadensfall am Kühlsystem) strengt ein Nachbar, die Juin-KG, Klage gegen die GmbH an und obsiegt.

Da die GmbH unterkapitalisiert ist, versucht die Juin-KG mit gerichtlicher Hilfe auf die hinter der GmbH stehende Muttergesellschaft, die Chemie-AG, durchzugreifen. Gelingt ihr das?

4.         Kann ein Mehrheitsaktionär den Vorstand, d. h. „seine AG“, veranlassen, eine für die Aktiengesellschaft wichtige Niederlassung (mit ca. 28 % Umsatz-Anteil) aus der Zuständigkeit des Unternehmens auszugliedern und auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen, an der auch Dritte beteiligt sind?

Hat der Beschluss des Vorstandes Gültigkeit?

Was können die betroffenen Aktionäre dagegen unternehmen?

5.         Die TRODA-GmbH (720 Mitarbeiter) hielt Ende März eine Gesellschafter-Versammlung ab und beschloss darin Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung. Unglücklicherweise war bei der Einladung zur Gesellschafterversammlung vergessen worden, die Mitglieder des Aufsichtsrates einzuladen. Als der Aufsichtsratsvorsitzende von dem Sachverhalt erfährt, ist er höchst ungehalten.

Was kann er unternehmen?

6.         In welchem Verhältnis stehen die Vorschriften §§ 291-337 AktG zu den §§ 15-19 AktG (beide Abschnitte betreffen verbundene Unternehmen)?

7.         Welche Rechtsfolgen von Beherrschungsverträgen sind gesetzlich geregelt?

Wodurch ist der Inhalt eines mit einer abhängigen AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrages gekennzeichnet?

Lösungsweg:

REK09B-XX1-A07

Diese Einsendeaufgabe ist mit 100/100 Punkten und der Note „sehr gut“ bewertet.

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Unternehmensrecht ESA REK09A

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Lösungen zu den ESA Einsendeaufgaben  Note: 1
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA REK09A Unternehmensrecht

 

  1. Warum wird Ihrer Meinung nach durch EU-Richtlinien (bis November 1993: EG-Richtlinien) versucht, das nationale Gesellschaftsrecht an das anderer Staaten anzugleichen?
  2. Erklären Sie, wann man von einer Rechtsgemeinschaft spricht (keine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts)!
  3. Aus welchen Gründen/Motiven gründet man eine Personengesellschaft?
  4. Der minderjährige S hat von seinem Vater das väterliche Unternehmen geerbt. Da seine Mutter und er keine geschäftlichen Interessen haben, verkaufen sie das Unternehmen an G. Der Verkauf an G und die Erbschaft werden nicht in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. G veräußert seinerseits das Unternehmen weiter an einen Dritten. – Wie haften S und G für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen (trotz des Verkaufs)?
  5. Die Restaurantkette „Wiener Wald“ wird bundesweit von der Hamburger Wiener Wald-GmbH betrieben, aber die Organisation ist ganz unterschiedlich. In Münster wird ein Restaurant von einem Angestellten der Hamburger GmbH betrieben. Das Wiener Wald-Restaurant in Berlin betreibt der Geschäftsleiter selbst als Einzelkaufmann. Das Magdeburger Restaurant schließlich wird von einer Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft betrieben. – Ein Metzgermeister aus Hildesheim hat die drei Restaurants mit Ware im Wert von insgesamt € 17.800,– beliefert, die jedoch seit Monaten unbezahlt blieb.

    a) Von wem kann der Metzgermeister Zahlung verlangen?

    b) Wen muss er im Zweifel auf Zahlung verklagen?

    c) Gegen wen muss er Insolvenzantrag stellen, wenn sich Zahlungsunfähigkeit herausstellen sollte?

    d) Da der Metzgermeister noch eine Gegenrechnung von der Hamburger GmbH in Höhe von € 23.400,– bisher unbezahlt ließ, stellt er sich die Frage: Kann er in voller Höhe aufrechnen?

  6. Im Handelsregister in Darmstadt ist seit langem eine „Notiz-Klotz-GmbH“ eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Notiz-Zetteln in allen möglichen Arten (als Klötze, mit Druck etc.). Gesellschafter sind A, B und R. Der Betrieb/die Herstellung ist seit dem Frühjahr 2003 eingestellt. Die Gesellschaft wurde im Handelsregister nicht gelöscht. Seit Anfang des Jahres 2006 betreiben die gleichen Gesellschafter in Frankfurt/M. mit -beträchtlichen Umsätzen Handelsgeschäfte unter der Firma „Notiz-GmbH, Bürobedarf, Groß- und Einzelhandel“.

    Wie ist die GmbH in Frankfurt/M. als juristische Person rechtlich einzuordnen (als neue selbstständige GmbH, als Fortbestand der bisherigen GmbH)?

Lösungsweg:

REK09A-XX2-K08

Diese Einsendeaufgabe ist mit 100/100 Punkten und der Note „sehr gut“ bewertet.

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