Einführung in das Online- und Multimedia-Recht ESA INR01
Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA INR01 Einführung in das Online- und Multimedia-Recht
1. Bei der Nutzung von Diensten/Geschäftsabwicklungen im Internet fallen in der Regel personenbezogene Daten an.
a) Welche drei wesentlichen Rechtsvorschriften kommen dabei zum Tragen?
b) Welcher datenschutzrechtlichen Schicht ist das TMG zuzuordnen?
2. Ein Service Provider will seinen Geschäftsbetrieb aufnehmen. Bestehen Zulassungsbeschränkungen? Was beinhaltet der Begriff „Zulassungsfreiheit”?
3. Definieren Sie den Begriff „personenbezogene Daten”. Welche drei Gruppen personenbezogener Daten kennen Sie?
4. Ein Online-Dienst verarbeitet die Daten seiner Kunden zu statistischen Zwecken. Die Zustimmung der Kunden wird zuvor eingeholt. Ein Kunde widerruft die Zustimmung mit sofortiger Wirkung. Außerdem verlangt er eine Übersicht über die bisherige Verwendung seiner Daten. Der Online-Dienst bestätigt den Widerruf zum Jahresende. Zu welchem Zeitpunkt wirkt der Widerruf? Kann der Kunde eine Übersicht über die Verwendung seiner Daten verlangen?
5. Nennen Sie vier Pflichten der Anbieter, wie Verbindungen mit Nutzern inhaltlich gestaltet sein müssen.
6. Kreuzen Sie bitte alle Rechte an, die grundsätzlich nur dem Urheber eines Werkes zustehen:
- Vortragsrecht
- Senderecht
- Beurteilungsrecht
- Widerrufsrecht
- Ausstellungsrecht
- Meinungsfreiheit
- Kopierrecht (= Vervielfältigung)
7. Was können Sie unternehmen, wenn die Domain, die Sie haben möchten (z. B. Ihr Name), bereits belegt ist?
8. Ein Nutzer fordert per E-Mail ein Internetauktionshaus auf, ihm nicht unaufgefordert einen Newsletter zuzusenden. Muss das Auktionshaus die Zusendung einstellen? Begründen Sie Ihre Antwort.
9. Was sind die Mindestbedingungen eines Vertrags?
10. Nennen Sie ein Beispiel eines Vertrags, der schriftlich geschlossen werden muss. Was ist die Rechtsfolge, falls das Schriftformerfordernis nicht beachtet wird?
11. Ein Reisebüro bietet online günstige Pauschalreisen zu den Kanaren an. Ein Nutzer bucht eine dieser Reisen. Nach der Auftragsbestätigung stellt das Reisebüro fest, dass die entsprechenden Reisen nur zu einem höheren Preis zu haben sind. Das Reisebüro hatte in seinen Daten Vor- und Hauptsaison nicht richtig vermerkt. Kann von dem Nutzer der höhere Preis verlangt werden?
12. Im Fall eines Lebenssachverhalts mit Auslandsberührung sehen internationale Abkommen sowie die nationalen Rechtsordnungen vor, dass der betreffende Lebenssachverhalt nur einer der betroffenen nationalen Rechtsordnungen unterliegen soll. Was ist das Zuordnungskriterium, nach dem überwiegend vorgegangen wird, um den Lebenssachverhalt der einen oder anderen nationalen Rechtsordnung zuzuweisen?
13. Ein Informationsdienst mit Geschäftssitz in Deutschland bietet die Nutzung seiner Datenbanken gegen Entgelt europaweit via Internet an. Zugang zum Internet hat der Informationsdienst über den Server eines Providers in Frankreich. Ein spanischer Nutzer schließt mit dem Informationsdienst einen Vertrag über die Nutzung der Datenbanken. Eine Rechtswahl wurde nicht vereinbart.
a) Wie viele Verträge können Sie erkennen?
b) Liegen Kauf- oder Dienstverträge vor?
c) Sie haben die Wiener UN-Kaufrechtskonvention und das europäische Vertragsrechtsübereinkommen kennen gelernt. Was ist anwendbar?
d) Welches Recht gilt und weswegen?
INR01-XX3-K07
Diese Einsendeaufgabe wurde mit 100/100 Punkten und der Note “sehr gut” bewertet.