Einführung in das Steuerwesen ESA STW01N

Einführung in das Steuerwesen ESA STW01N

Lösungen zu den Einsendeaufgaben
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Lösungen zu den Einsendeaufgaben ESA STW01N Einführung in das Steuerwesen

 

1.              Das Finanzamt gibt am 21.11. (Mittwoch) den Einkommensteuerbescheid zur Post.

Der Bescheid ging beim Steuerpflichtigen am 22.11. ein.

Der Steuerpflichtige legt gegen diesen Bescheid am 27.12. (Donnerstag) Einspruch ein.

Aufgabe:

Wurde der Einspruch fristgerecht eingelegt?

Berechnen Sie bitte die Rechtsbehelfsfrist, indem Sie wie folgt vorgehen: Be­kanntgabe, Beginn und Ende der Rechtsbehelfsfrist.

2.              a) Die Steuerpflichtige A hat ihre Einkommensteuererklärung 2006 erst am 30.11.2008 beim Finanzamt eingereicht.

b) Der Steuerpflichtige B hat seine Einkommensteuererklärung 2006 erst am 01.02.2009 beim Finanzamt eingereicht.

Aufgabe:

Ermitteln Sie bitte den Beginn und das Ende der Festsetzungsverjährungsfrist für die o. g. Fälle. Gehen Sie davon aus, dass kein Fall der leichtfertigen Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt.

3.       a) Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom Steuerpflichtigen A ging am 02.07.2009 zur Post. Am 10.10.2009 ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der hervorgeht, dass der Steuerpflichtige A seine Betriebseinnahmen aus Gewerbebetrieb in Höhe von 10.000,00 € zu niedrig erklärt hat.

Frage:

Kann der Einkommensteuerbescheid 2008 nach § 173 AO geändert werden? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

b) B gibt seine Einkommensteuererklärung 2008 im März 2009 ab. Hierin hat er Mieteinnahmen einer Wohnung in Höhe von 600,00 € monatlich nicht angegeben.

Der zuständige Sachbearbeiter des Finanzamts machte im Juni 2009 Urlaub. Während seines Urlaubs ging beim Finanzamt eine Kontrollmitteilung ein, aus der sich ergab, dass der Steuerpflichtige B die o. g. Mieteinnahmen nicht erklärt hat.

Die Kontrollmitteilung wurde durch einen Mitarbeiter in die Akte geheftet, ohne dass der Sachbearbeiter diese Kontrollmitteilung sah. Nach der Rückkehr aus seinem Urlaub bearbeitete der Sachbearbeiter die Steuererklärung, ohne die Kontrollmitteilung zu beachten. Der Einkommensteuerbescheid wurde ohne die o. g. Mieteinnahmen bekannt gegeben.

Nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist stößt der Sachbearbeiter im November 2009 zufällig auf die Kontrollmitteilung und will den Einkommensteuerbescheid ändern.

Frage:

a)                                                     Ist eine Änderung nach § 173 AO möglich?

b)                                                    Ist eine Änderung nach § 172 AO möglich? Bitte begründen Sie Ihre Antwort.

4. Das Betriebsvermögen des Gewerbetreibenden B, der seinen Gewinn nach § 5 EStG ermittelt, beträgt nach der Bilanz am 31.12.2008 160.000,00 € und nach der Bilanz zum 31.12.2007 80.000,00 €.

Der Gewerbetreibende B hat in 2008 Waren in Höhe von 30.000,00 € entnommen.

Außerdem hat er von seinem Privatkonto 40.000,00 € abgehoben und damit betriebliche Schulden beglichen.

Bitte stellen Sie die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich für das Kalenderjahr 2008 dar.

5. Herr Cäsar, Inhaber eines Einzelhandelsgeschäftes, hat folgendes Vermögen:

—               betrieblich genutztes Grundstück                                          600.000,00 €

—               Waren                                                                                 50.000,00 €

—               Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten                                22.000,00 €

—               Kundenforderungen                                                              10.000,00 €

—               ausschließlich privat genutzter Pkw                                        60.000,00 €

—               privates Einfamilienhaus                                                     800.000,00 €

—               betriebliches Bankdarlehen                                                  200.000,00 €

—               Barbestand in der Geschäftskasse                                             2.000,00 €
Wie hoch ist sein Betriebsvermögen?

6. Der Steuerpflichtige Dieter, verheiratet, hat im Kalenderjahr 2008 folgende Einnahmen:

– aus seinem Arbeitsverhältnis als Personalsachbearbeiter                       70.000,00

– Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Eigentumswohnung    20.000,00

– aus dem Verkauf seines vor 4 Jahren angeschafften Pkws                      8.000,00

– aus einem Lottogewinn                                                                    10.000,00
Er möchte folgende Ausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen:

– Gewerkschaftsbeitrag                                                                            180,00 €

– Beitrag für den Kegelclub Gut Holz                                                        100,00 €

– Beitrag für den ADAC                                                                            60,00 €

– Dieter ist im Kalenderjahr an 220 Tagen mit dem Pkw zur Arbeit gefahren (einfache Entfernung 25 km)

AfA für die vermietete Eigentumswohnung                                         4.000,00 €

Hypothekenzinsen/Jahr für die vermietete Eigentumswohnung               6.000,00 €

a)         Wie hoch sind seine steuerpflichtigen Einnahmen im Kalenderjahr 2008?

b)         Welche der von Dieter geltend gemachten Ausgaben sind als Werbungskosten bei welcher Einkunftsart abzuziehen und in welcher Höhe? Begründen Sie bitte Ihre Lösung.

7. Der Steuerpflichtige A bezieht seit 01.08.2008 eine monatliche Altersrente von 900,00 € aus der Rentenversicherung. Zum 01.07.2009 erfolgte eine Rentenanpassung um 100,00 €. Zum 01.07.2010 erfolgte wieder eine Rentenanpassung auf 1.100,00 €.

Berechnen Sie bitte die „Sonstigen Einkünfte” nach § 22 EStG für die Kalenderjahre 2008 bis 2010.

8. Entscheiden Sie, ob die folgenden Versicherungsbeiträge zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG gehören oder ob sie nicht zu berücksichtigen sind.

Beiträge zur:

a)                                                        Kfz-Haftpflichtversicherung                                         300,00 €

b)                                                       Kfz-Teilkasko-Versicherung                                         250,00 €

c)                                                        Rechtsschutzversicherung                                             100,00 €

d)                                                       freiwilligen Krankenversicherung                              1.000,00 €

e)                                                        Hausratversicherung                                                     100,00 €

f)                                                        Arbeitslosenversicherung                                              700,00 €

g)                                                        Pflegeversicherung                                                        500,00 €

9. Der ledige Angestellte A war im Kalenderjahr 2008 rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und bezog einen Arbeitslohn von 20.000,00 €. Wie hoch ist die ungekürzte Vorsorgepauschale des Angestellten A nach § 10 EStG für das Kalenderjahr 2008?

10. Der ledige Beamte B erzielte im Jahr 2008 einen Arbeitslohn von 35.000,00 €. Wie hoch ist die gekürzte Vorsorgepauschale nach § 10 c Abs. 3 des Beamten B im Jahr 2008?

11. Der verheiratete Beamte B aus Wiesbaden hat im Jahr 2008 einen Bruttoarbeitslohn von 51.000,00 € erzielt. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Die Eheleute beantragten die Zusammenveranlagung. Er zahlte 16.000,00 € in eine private Leibrentenversicherung ein (hier handelt es sich unstreitig um eine Altersversorgung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG). Stellen Sie die Höchstbetragsberechnung i. S. d. § 10 Abs. 3 EStG dar. Wie hoch sind die abzugsfähigen Sonderausgaben?

12. Der verheiratete Angestellte A hat im Kalenderjahr 2008 einen Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. 12.000,00 € entrichtet. Dazu hat er einen steuerfreien Arbeitgeberanteil in derselben Höhe bekommen. Seine Ehefrau war nicht berufstätig. Ermitteln Sie bitte die abzugsfähigen Sonderausgaben nach der Höchstbetragsberechnung i. S. d. § 10 Abs. 3 EStG. Es erfolgt Zusammenveranlagung.

13. Der Steuerpflichtige A, ledig, hat im Kalenderjahr 2008 einer politischen Partei einen Beitrag i. H. v. 120,00 € geleistet. In welcher Höhe und Form wirkt sich dieser Parteibeitrag bei der Einkommensteuerveranlagung aus?

14. Erstellen Sie für eine Maschine mit den Anschaffungskosten von

320.000,00 € netto zuzüglich Umsatzsteuer 60.800,00 € jeweils eine Abschreibungsstaffel bei Zugrundelegung der linearen und degressiven Abschreibung. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Maschine beträgt 5 Jahre. Die Anschaffung erfolgte am 01.01.2009.

Lösungsweg:

STW01N-XX6-A23

Diese Einsendeaufgabe wurde mit 90/100 Punkten und der Note “gut” bewertet.